
Mal ehrlich: Kaum etwas killt Brand Awareness so zuverlässig wie eine fette Abmahnung. Wer Influencer‑Marketing macht – egal ob Nano‑Creator oder Corporate Riese – sollte die Spielregeln kennen. Genau darum geht’s hier: kurz, knackig, praxisnah.
(Ja, ich hab selbst schon Schweißperlen bekommen, als ein Kanzlei‑Brief ins Postfach flatterte …)
Rechtslage in drei Absätzen – versprochen!
- RStV – regelt Trennung von Werbung & Content.
- TMG – schreibt „klare Erkennbarkeit“ vor.
- UWG – kassiert alles, was als „unlautere Handlung“ durchgeht.
Simpel gesagt: Zeig sofort und unverblümt, dass du bezahlt oder gesponsert wurdest. Sonst holt dich das Wettbewerbsrecht ein – schneller als ein Instagram‑Algorithmus.
Was passieren kann, wenn du’s ignorierst
- Creator: Abmahnung, Bußgeld, Worst Case: Kanal dicht.
- Brand: Mitstörer‑Haftung, Rückabwicklung der Kampagne, Customer Lifetime Value im Keller.
Schon mal Lust auf einen sechsstelligen Streitwert gehabt? Eben.
Instagram: Werben ohne Hashtag‑Friedhof
Der sicherste Hack: setz „Werbung“ oder „Anzeige“ direkt an den Anfang der Caption. Fertig.

Gerne gemacht, aber rechtlich dünn: vergrabenes #ad am Ende.

Und bloß nicht denken, englische Kürzel seien fancy. Deutsche Gerichte wollen klare, deutsche Worte. Punkt.
YouTube & Co.: Dauerwerbevideo vs. Produktplatzierung
Format | Saubere Kennzeichnung |
---|---|
Dezente Erwähnung | „Enthält Produktplatzierung“ am Anfang & Ende |
Mehrfachshots | Banner „Produktplatzierung“ während der Szene |
Reiner Werbeclip | Dauerbalken „Dauerwerbevideo“ – 100 % der Laufzeit |

Denk dran: Auch Affiliate‑Links in der Box brauchen das W‑Wort.

Grauzonen? Gibt’s nicht mehr.
Produkt als Geschenk? Trotzdem kennzeichnen.
Nur Rabattcode? Kennzeichnen.
Ob du fünf oder fünf Millionen Follower hast, spielt keine Geige – Social Proof schützt nicht vorm Gesetzbuch.
Real‑Life Fails & Wins
Fail: Kylie Jenner wirft ein schnödes „#ad“ ins Caption‑Nirwana. In Deutschland käm’s ihr teuer.

In Deutschland ist von dieser Kennzeichnung abzuraten. ©kyliejenner
Win: TamTam zeigt zuerst „Produktplatzierung“, dann bei jedem weiteren Shot noch mal.

Mini‑Checkliste fürs nächste Posting
- Deutsch, fett, vorne. „Werbung“ reicht völlig.
- Visuell trennen. Caption ≠ Werbeklausel.
- Bei Video: Einblendung, die kein Zuschauer übersehen kann.
- Links: „Werbelink“ oder „Affiliate‑Link“ dazuschreiben.
- Screenshot machen! Schützt, falls der Post später bearbeitet wird.
Pro‑Tipp: Lass dein Profil einmal pro Quartal von einem Fachanwalt prüfen. Kostet weniger als eine Abmahnung – versprochen.
Takeaways – in 30 Sekunden gelesen
- Kennzeichnung ist kein „Nice‑to‑have“, sondern Versicherung gegen Ärger.
- Deutsche Begriffe first, englische Abkürzungen second (oder gar nicht).
- Lieber zu viel Off‑Labeling als zu wenig – Social Media ROI dankt’s dir.
- Kombi aus klarer Caption + sichtbarer Video‑Einblendung = safe zone.
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Verfasst zwischen doppeltem Espresso, drei Slack‑Pings und einer Portion gesundem Respekt vor Abmahn‑Anwälten – stay compliant!