Kennzeichnungspflicht 2024: So markierst du Werbung richtig

Mal ehrlich: Kaum etwas killt Brand Awareness so zuverlässig wie eine fette Abmahnung. Wer Influencer‑Marketing macht – egal ob Nano‑Creator oder Corporate Riese – sollte die Spielregeln kennen. Genau darum geht’s hier: kurz, knackig, praxisnah.

(Ja, ich hab selbst schon Schweißperlen bekommen, als ein Kanzlei‑Brief ins Postfach flatterte …)

Rechtslage in drei Absätzen – versprochen!

  1. RStV – regelt Trennung von Werbung & Content.
  2. TMG – schreibt „klare Erkennbarkeit“ vor.
  3. UWG – kassiert alles, was als „unlautere Handlung“ durchgeht.

Simpel gesagt: Zeig sofort und unverblümt, dass du bezahlt oder gesponsert wurdest. Sonst holt dich das Wettbewerbsrecht ein – schneller als ein Instagram‑Algorithmus.

Was passieren kann, wenn du’s ignorierst

  • Creator: Abmahnung, Bußgeld, Worst Case: Kanal dicht.
  • Brand: Mitstörer‑Haftung, Rückabwicklung der Kampagne, Customer Lifetime Value im Keller.

Schon mal Lust auf einen sechsstelligen Streitwert gehabt? Eben.

Instagram: Werben ohne Hashtag‑Friedhof

Der sicherste Hack: setz „Werbung“ oder „Anzeige“ direkt an den Anfang der Caption. Fertig.

Beispielpost mit Wort 'Werbung' ganz vorn in der Caption – so geht's

Gerne gemacht, aber rechtlich dünn: vergrabenes #ad am Ende.

Beispielpost, bei dem 'Werbung' zwischen zehn Hashtags versteckt ist – so bitte nicht

©carmushka

Und bloß nicht denken, englische Kürzel seien fancy. Deutsche Gerichte wollen klare, deutsche Worte. Punkt.

YouTube & Co.: Dauerwerbevideo vs. Produkt­platzierung

FormatSaubere Kennzeichnung
Dezente Erwähnung„Enthält Produktplatzierung“ am Anfang & Ende
Mehrfach­shotsBanner „Produktplatzierung“ während der Szene
Reiner WerbeclipDauerbalken „Dauerwerbevideo“ – 100 % der Laufzeit
YouTuberin blendet durchgehend 'Dauerwerbevideo' ein

©funnypilgrim

Denk dran: Auch Affiliate‑Links in der Box brauchen das W‑Wort.

YouTube-Infobox mit klar markiertem Werbe‑Link

©tamtam

Grauzonen? Gibt’s nicht mehr.

Produkt als Geschenk? Trotzdem kennzeichnen.
Nur Rabattcode? Kennzeichnen.
Ob du fünf oder fünf Millionen Follower hast, spielt keine Geige – Social Proof schützt nicht vorm Gesetzbuch.

Real‑Life Fails & Wins

Fail: Kylie Jenner wirft ein schnödes „#ad“ ins Caption‑Nirwana. In Deutschland käm’s ihr teuer.

Kylie Jenner Post mit kleinem #ad – in DE nicht ausreichend

In Deutschland ist von dieser Kennzeichnung abzuraten. ©kyliejenner

Win: TamTam zeigt zuerst „Produktplatzierung“, dann bei jedem weiteren Shot noch mal.

YouTube-Video blendet 'Produktplatzierung' beim Produkt‑Shot ein

©tamtam

Mini‑Checkliste fürs nächste Posting

  • Deutsch, fett, vorne. „Werbung“ reicht völlig.
  • Visuell trennen. Caption ≠ Werbeklausel.
  • Bei Video: Einblendung, die kein Zuschauer übersehen kann.
  • Links: „Werbelink“ oder „Affiliate‑Link“ dazuschreiben.
  • Screenshot machen! Schützt, falls der Post später bearbeitet wird.

Pro‑Tipp: Lass dein Profil einmal pro Quartal von einem Fachanwalt prüfen. Kostet weniger als eine Abmahnung – versprochen.

Takeaways – in 30 Sekunden gelesen

  • Kennzeichnung ist kein „Nice‑to‑have“, sondern Versicherung gegen Ärger.
  • Deutsche Begriffe first, englische Abkürzungen second (oder gar nicht).
  • Lieber zu viel Off‑Labeling als zu wenig – Social Media ROI dankt’s dir.
  • Kombi aus klarer Caption + sichtbarer Video‑Einblendung = safe zone.

Jetzt Compliance‑Score checken?
Hol dir unseren kostenlosen Influencer‑Marketing Audit. Zwei Klicks, kein Risiko – aber viel Ruhe für dein nächstes Posting.


Verfasst zwischen doppeltem Espresso, drei Slack‑Pings und einer Portion gesundem Respekt vor Abmahn‑Anwälten – stay compliant!